Lieferung & Aufstellung
2. Erreichbarkeit des Aufstellortes und Ausmaße des Parkraums
3. Vorbereitung der Aufstellfläche
Die Aufstellfläche soll von allen Seiten frei zugänglich sein, das heißt ohne Zäune oder Mauern, die den Zugang behindern könnten. Sie soll eine lichte Höhe von 6 Metern aufweisen, so dass der Kran manövriert werden kann. Die Stellfläche soll eben und waagrecht sein und der Größe der Grundfläche des bestellten Produktes entsprechen. Die Fläche muss tragfähig befestigt sein, wahlweise mit Platten, Verbundsteinpflaster mit verdichtetem, tragfähigem Unterbau oder durch ein Fundament. Für das Fundament muss eine Tiefe von 10 cm vorgesehen werden.
Die Wände sowie das Dach der Betonkorpusse dürfen nicht mit Erdreich bedeckt und belastet werden. Ein Einbau in Hanglagen ohne geeignete Maßnahmen zur Hangbefestigung ist aus statischen Gründen nicht zulässig.